Der Verband der Diätassistenten (VDD) vertritt als Berufsverband die Interessen der Diätassistenten und unterstützt sie beruflich. Die Berufsbezeichnung „Diätassistent“ ist gesetzlich geschützt und die Ausbildung im Diätassistentengesetz (DiätAssG) geregelt. Diätassistenten sind aufgrund ihrer Ausbildung bereits fachlich in der Lage Dich in Ernährungsfragen zu beraten.
Der Begriff „Ernährungsberater“ ist gesetzlich nicht geschützt - so kann sich jeder Ernährungsberater nennen, der meint, anderen etwas über die richtige Ernährung erzählen zu können. Das macht es für Menschen, denen eine gute Ernährungsberatung helfen könnte, nicht leichter, einen geeigneten Ernährungsberater zu finden.








